AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON HAMBURG-AUSKENNER

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1
HAMBURG-AUSKENNER übernimmt für den Auftraggeber („AG“) Leistungen ausschließlich auf Basis
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der mit dem AG festgelegten Leistungsbeschreibung (Auftragserteilung). Es wird ein Dienstvertrag vereinbart.
Diese AGB gelten für alle zwischen HAMBURG-AUSKENNER und dem AG abzuschließenden Verträge. Anderslautenden oder abweichenden AGB des AG wird widersprochen; sie werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn HAMBURG-AUSKENNER sie vor Vertragsschluss schriftlich anerkannt hat.

1.2
HAMBURG-AUSKENNER wird ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen und ist berechtigt, hierzu im eigenen Namen Erfüllungsgehilfen nach eigenem Ermessen einzusetzen (z. B. Stadtführer).

1.3
Art und Umfang der Leistungen von HAMBURG-AUSKENNER ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung. Der Umfang der Leistungen kann von den Vertragspartnern einvernehmlich erweitert oder verändert werden. Sämtliche Änderungen, Nachbestellungen, Nachträge oder Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch HAMBURG-AUSKENNER. Die Vergütung wird dann dem Mehraufwand angepasst. Mit der Auftragserteilung beauftragt der AG HAMBURG-AUSKENNER verbindlich mit der Durchführung des festgelegten Leistungsumfanges und zur Vermittlung der erforderlichen Verträge mit Fremdleistern im festgelegten Budget-Umfang.

1.4
In Bezug auf die mit der Erbringung einzelner Leistungen für die Veranstaltung beauftragten Dritten wird von HAMBURG-AUSKENNER die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination der beauftragten Leistungen geschuldet. Für den Inhalt dieser Verträge sind die Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten ausschließlich maßgeblich.

1.5
Der Antrag des AG auf Buchung einer Leistung ist kein Vertragsschluss, sondern nur ein Angebot an HAMBURG-AUSKENNER. Mit der Annahme dieses Antrages durch HAMBURG-AUSKENNER, für die es keiner besonderen Form bedarf, kommt der Vertrag mit HAMBURG-AUSKENNER zustande. HAMBURG-AUSKENNER wird den AG mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung über den zustande gekommenen Vertrag informieren. Der AG ist verpflichtet, die erhaltene Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Korrektheit zu überprüfen und HAMBURG-AUSKENNER auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

2. Widerruf der Vertragserklärung für Verbraucher

2.1 Für folgende Leistungen besteht kein Widerrufsrecht
Die von HAMBURG-AUSKENNER angebotenen Leistungen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei dem der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der AG hat nach Abschluss des Vertrages, auch wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt, kein Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verbraucherverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

2.2 Widerrufsrecht bei Verkauf von Gutscheinen ohne spezifischen Termin oder Zeitraum und Kaufverträgen

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind.

2.3 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, HAMBURG-AUSKENNER, Inhaber Sebastian Weber, Auf dem Sande 1, 20457 Hamburg, Email: moin@hamburg-auskenner.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.HAMBURG-AUSKENNER.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular entsprechend aus und senden Sie diesen Abschnitt an folgende Anschrift zurück:

HAMBURG-AUSKENNER
Inhaber Sebastian Weber
Auf dem Sande 1
20457 Hamburg

Email: moin@hamburg-auskenner.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgenden Waren/Erbringung der folgenden Leistung:

Bestellt am/ erhalten am:
Name des Kunden:
Anschrift des Kunden:

Unterschrift Kunde:
Ort, Datum:

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Ware unverzüglich, bzw. spätestens 14 Tagen nach Widerruf zurücksenden.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.2.4
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-

3. Preisberechnung und Mitteilung der Gruppenstärke / des Leistungsumfanges

3.1 Die Teilnahme an der vereinbarten Leistung bezieht sich auf den vereinbarten Termin.
3.2
Soweit der AG als Verbraucher eine eigene Gruppe bucht, hat er HAMBURG-AUSKENNER bis 2 Wochen vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Auf dieser Basis berechnet HAMBURG-AUSKENNER sodann den Gesamtpreis. Die Mindestteilnehmerzahl sind 10 Teilnehmer, die unabhängig von der Gruppenstärke berechnet werden. Sollen mehr als die angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, so verpflichtet sich der AG HAMBURG-AUSKENNER die weiteren Teilnehmer bis 1 Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Kosten werden dann der tatsächlichen Gruppenstärke entsprechend angepasst.

3.3
Soweit der AG als Unternehmer eine eigene Gruppe bucht (Die Mindestteilnehmerzahl sind 10 Teilnehmer), hat er HAMBURG-AUSKENNER bis zwei Wochen vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Auf dieser Basis berechnet HAMBURG-AUSKENNER sodann den Gesamtpreis. Ab dieser Mitteilung gilt die mitgeteilte Personenzahl und ist verbindlich. Ein Teilrücktritt wegen Nichterreichens dieser Personenzahl ist nicht möglich und eine Gutschrift für nicht erschienene Teilnehmer findet nicht statt. Die Preise basieren auf der vom AG vorab mitgeteilten Gruppengröße. Sollen mehr als die angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, so verpflichtet sich der AG, HAMBURG-AUSKENNER die weiteren Teilnehmer bis 1 Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Kosten werden dann der tatsächlichen Gruppenstärke entsprechend angepasst.

3.4
Alle Preisangaben von HAMBURG-AUSKENNER sind Brutto in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.

4. Zahlung, Zahlungsfälligkeit

4.1 Einzeltickets sind nach Vertragsschluss sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

4.2 Bei Gruppenbuchungen ist nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung eine Anzahlung in Höhe der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen je Leistung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Gesamtpreis ermittelt sich nach der gemäß Ziffer 3.2, bzw. 3.3 vom AG mitgeteilten Gruppenstärke. Soweit sich durch diese Mitteilung der auf der Rechnung genannte Gesamtpreis ändert, wird die Restzahlung durch HAMBURG-AUSKENNER neu berechnet und ist sofort fällig.

4.3 Bei Pauschalarrangements sind nach Vertragsschluss 30 Prozent des Gesamtpreises der Leistungen von HAMBURG-AUSKENNER innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung von 70 % des Gesamtpreises ist 10 Tage vor Leistungsbeginn bzw. Beginn des Aufenthaltes fällig und zu zahlen. Der Gesamtpreis ermittelt sich nach der gemäß Ziffer 3.2, bzw. 3.3 vom AG mitgeteilten Gruppenstärke. Soweit sich durch diese Mitteilung der auf der Rechnung genannte Gesamtpreis ändert, wird die Restzahlung durch HAMBURG-AUSKENNER neu berechnet und ist sofort fällig.

4.4 Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung von fälligen Teilzahlungen hat HAMBURG-AUSKENNER den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung ihrer Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages).

4.5 Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom AG nicht bezahlt, ist HAMBURG-AUSKENNER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den AG mit Aufwendungen zu belasten oder Schadensersatz zu fordern, sofern der AG nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. Bei der Vereinbarung einer Leistung, die an einem vereinbarten Termin oder Zeitraum stattfindet, behält sich HAMBURG-AUSKENNER die Zahlung des vereinbarten Entgelts und einen Schadensersatzanspruch vor.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG wird HAMBURG-AUSKENNER zeitnah und rechtzeitig stets über alle Vorgänge und Umstände informieren, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können. Für von ihm verursachte Schäden von geliehenen oder gemieteten Gegenständen haftet der AG dem Dritten nach dessen Vertrag und dem Gesetz. Im Übrigen ist der AG stets verpflichtet, im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 6. Leistungsänderungen durch HAMBURG-AUSKENNER

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von HAMBURG-AUSKENNER nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der bei HAMBURG-AUSKENNER beauftragten Leistungen nicht beeinträchtigen. HAMBURG-AUSKENNER wird den AG über Änderungen frühzeitig in Kenntnis setzen. Sollten die Änderungen erheblich in den Gesamtzuschnitt der Leistung eingreifen, steht dem AG ein Kündigungsrecht zu.

7. Rücktritt des Auftraggebers (Stornierung des Auftrages)

7.1  Der AG kann von dem geschlossenen Vertrag nach den nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht anders vereinbart, zurücktreten.

7.2  HAMBURG AUSKENNER ist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung erwerben kann, in konkreter oder pauschalierter Form zu berechnen.

7.3  Rücktritt des Verbrauchers

7.3.1  Erfolgt der Rücktritt bis 40 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 10 % der Rechnungssumme.

7.3.2  Erfolgt der Rücktritt zwischen 39 bis 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 20 % der Rechnungssumme.

7.3.3  Erfolgt der Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 40 % der Rechnungssumme.

7.3.4  Erfolgt der Rücktritt zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 60 % der Rechnungssumme.

7.3.5  Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn dieser bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt wird.

7.4 Rücktritt des Unternehmers

7.4.1  Erfolgt der Rücktritt bis 40 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 30 % der Rechnungssumme.

7.4.2  Erfolgt der Rücktritt zwischen 39 bis 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 40 % der Rechnungssumme.

7.4.3  Erfolgt der Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 50 % der Rechnungssumme.

7.4.4  Erfolgt der Rücktritt zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Entschädigung 75 % der Rechnungssumme.

7.4.5  Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn dieser bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt wird.

7.5 Es steht dem AG stets frei, nachzuweisen, dass HAMBURG AUSKENNER ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. HAMBURG AUSKENNER kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä- digung fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen kann

8. Haftungsausschluss , Haftung, Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf EIGENE GEFAHR des Teilnehmers. HAMBURG AUSKENNER haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer selbst zu vertreten hat, wie z.B. wenn diese auf Nichtbeachtung der StVO, mangelnder Fahrpraxis des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer, unsachgemäßer Benutzung des Fahrrades, Fehlverhaltens anderer Verkehrs- oder Tourteilnehmer, von außen einwirkender Gefahren, die nicht von HAMBURG AUSKENNER zu vertreten sind oder in seine Haftung fallen, beruhen.

HAMBURG AUSKENNER haftet wie folgt :

8.1
HAMBURG AUSKENNER haftet gegenüber dem AG und den Personen, die in die Leistung einbezogen werden ( Kunde ) in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz.

8.2
In sonstigen Fällen haftet HAMBURG AUSKENNER, soweit in 8.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftung wird dann von HAMBURG AUSKENNER oder die durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfälle sowie für verschuldensunabhängige Ansprüche auf insgesamt € 50.000,–pro Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in 8.3 ausgeschlossen.

8.3
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

8.4
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie der Haftung nach Nr. 8.3 haftet HAMBURG AUSKENNER nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

8.5
Die Angaben über vermittelte Leistungen Dritter beruhen ausschließlich auf den Informationen der Fremdleister gegenüber HAMBURG-AUSKENNER und stellen somit keine eigene Zusicherung von HAMBURG-AUSKENNER dar. HAMBURG-AUSKENNER gibt dem AG gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen hinsichtlich der Leistungen vermittelter Dritter ab.

8.6
Soweit Verträge über echte Fremdleistungen abgeschlossen werden, stellt der AG HAMBURG-AUSKENNER von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. HAMBURG-AUSKENNER übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der vermittelten Leistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des AG. HAMBURG-AUSKENNER weist darauf hin, dass Fremdleistungen alle Leistungen sind, die HAMBURG-AUSKENNER nicht selber, durch Erfüllungsgehilfen oder Vertreter erbringt. Fremdleister werden auch durch die Vermittlung nicht zu Erfüllungsgehilfen oder Vertretern von HAMBURG-AUSKENNER.

8.7
Der Teilnehmer versichert, dass er sicher Fahrrad fahren kann, in körperlicher und geistiger Verfassung ist, um an der Tour teilzunehmen und die Vorschriften der StVO beachtet. Er haftet HAMBURG AUSKENNER für Schäden an dem Rad und anderem Equipment, das ihm für die Tour zur Verfügung gestellt wurde, die von ihm verursacht wurden.

9.  Verjährung

Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des AGs von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, soweit ein Schaden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HAMBURG-AUSKENNER oder eines Erfüllungsgehilfen von HAMBURG-AUSKENNER beruht. Die Begrenzung der Verjährung auf ein Jahr betrifft auch nicht Ansprüche auf Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Produkthaftung. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Anwendbares Recht, Sonstiges

10.1
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

10.2
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher- auch internationaler – Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch im Wechsel- oder Scheckprozess, Deutschland, Hamburg vereinbart. HAMBURG-AUSKENNER bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber an einem abweichenden Gerichtsstand zu verklagen.

10.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.

11. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Daten in Verbindung mit den Verträgen auf Grundlage der DSGVO gespeichert werden. Der Auftraggeber oder Kunde ist mit der Speicherung von Daten einverstanden.

 

HAMBURG-AUSKENNER by Rosinenfischer

Rosinenfischer oHG
Auf dem Sande 1, 20457 Hamburg
Telefon: 0049 (0)40 – 360 919 69

Email: ahoi@rosinenfischer.de / Internetseite: www.HAMBURG-AUSKENNER.de
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